Wie kündige ich einen Kindergartenvertrag?

Babilou Familie Luxemburg

Sie ändern Ihre Adresse, verlieren Ihre Stelle oder möchten die Krippe wechseln? Sie müssen daher Ihren Vertrag mit Ihrem beenden Kindergarten in Luxemburg.

Um es zu beenden, müssen Sie ein Kündigungsschreiben schreiben. Nachfolgend finden Sie unsere Ratschläge zur Einhaltung der Kündigungsbedingungen, die Sie zum Zeitpunkt der Registrierung unterzeichnet haben.

 

Krippenvertrag schriftlich kündigen

Um Ihren Vertrag zu kündigen privater Kindergartenmüssen Sie einen Brief schreiben, in dem Sie Ihre Abreise ankündigen. Dieses Schreiben wird dann per Einschreiben mit Empfangsbestätigung versandt oder persönlich an den Leiter der Einrichtung, in der Ihr Kind untergebracht ist, übergeben.

Melden Sie Ihre Abreise unbedingt 60 Tage vor Ablauf des letzten Aufnahmemonats an. Bei einem kürzeren Zeitraum wird Ihnen der Folgemonat in Rechnung gestellt.

Wenn Sie Ihren Krippenplatz in kürzerer Zeit verlassen müssen, wenden Sie sich an Ihre Betreuerin oder Ihren Betreuer KidsCare oder die Leiterin der Krippe. In bestimmten Fällen höherer Gewalt können wir die Kündigungsfrist verkürzen.

 

Gründe für die Vertragsauflösung

Die Eltern werden gebeten, die Gründe für die Kündigung des Krippenvertrags in dem Schreiben anzugeben.

Diese Gründe können sehr vielfältig sein: ein Umzug von zu Hause weit weg von der Stadt der Aufnahmeeinrichtung, die mangelnde Anpassung des Kindes an die Krippe, finanzielle Schwierigkeiten, Verlust des Arbeitsplatzes, Mutterschafts- oder Elternurlaub, ein Ereignis, das die Beziehung zwischen den Eltern beeinträchtigt und des pädagogischen Teams, eine längere Krankheit, ein Krippenwechsel näher am Wohn- oder Arbeitsort.

Bevor Sie die endgültige Auflösung der Kinderkrippe beantragen, zögern Sie nicht, sich an die für die Verwaltung der Aufnahmestruktur zuständige Person oder an einen unserer Fachleute zu wenden. KidsCare. Wir können zusammenarbeiten, um andere Lösungen und Unterkünfte zu finden.

 

Eintritt in den Kindergarten für Ihr Kind

Der Eintritt in den Kindergarten gehört nicht zu den oben genannten Kündigungsgründen.

Die Kündigung erfolgt nämlich stillschweigend zum 31. August des Jahres, in dem Ihr Kind das schulpflichtige Alter erreicht (sofern nicht anders angegeben).

Sie müssen also nichts unternehmen, um Ihren Vertrag mit der Kinderkrippe zu kündigen. Diese endet naturgemäß entweder am Ende des Krippenjahres oder im Laufe des Sommers.

Wenn Sie einige Tage Betreuung benötigen, weil Sie vor Beginn des Schuljahres wieder in den Beruf zurückkehren, informieren Sie sich bei der Leitung Ihrer Krippe. Ihr Kind kann noch vor Eintritt in den Kindergarten empfangen werden.

Wenn Sie Ihr Kind nach Schulschluss oder in der Mittagspause betreuen lassen möchten, wenden Sie sich an unsere speziellen Tageszentren begleiten Sie Ihre Kinder von 4 bis 12 Jahre alt.

 

Wie schreibe ich das Kündigungsschreiben?

Ihr Kündigungsschreiben ist an die Leiterin der Krippe zu richten Kidscare wo Ihr Kind untergebracht ist. Name, Vorname und Geburtsdatum werden deutlich genannt.

Begründen Sie dann Ihren Kündigungswunsch und nennen Sie die Kündigungsfrist.

Schließlich muss Ihr Schreiben ein bestimmtes Datum des Vertragsendes angeben, das die Kündigungsfrist vorsieht.

 

Hier ist ein Muster-Kündigungsantrag, der Ihnen beim Verfassen Ihres Schreibens helfen soll:

 

Hergestellt in __________

Das __________

Frau Direktor oder Herr Direktor,

Hiermit informiere ich Sie über meine Entscheidung, den Vertrag für mein Kind __________ (Name, Vorname) geboren am __________ zu kündigen.

Aufgrund von __________ (hier Kündigungsgrund angeben) können wir unserer Verpflichtung nicht nachkommen.

Da ich zum __________ (unter Einhaltung der Kündigungsfrist) kündigen muss, möchte ich den Aufnahmevertrag zum __________ (gewünschter Abreisetag) beenden.

Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir den Restbetrag der von mir zu zahlenden Kinderbetreuungskosten mitteilen könnten.

Bitte akzeptieren Sie, meine Damen und Herren, den Ausdruck meiner Hochachtung.

Unterschrift beider Elternteile

 

 

KidsCare begleitet Sie ab der Anmeldung Ihres Kindes in einem unserer Kinderbetreuungssysteme bis zu seinem Ausscheiden aus der Aufnahmeeinrichtung. Zögern Sie nicht, sich für weitere Informationen an einen unserer Berater zu wenden.

 


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